2026/051 Berufskraftfahrer/innen (w/m/d)

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Die ganze Ausschreibung von Kreisverwaltung Ahrweiler

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Ihre Aufgaben

  • Führen von Abfallsammel- und/oder Abfalltransportfahrzeugen
  • Entleerung von Müllgefäßen mit moderner Schüttungstechnik
  • Einsammeln von Abfällen aus der kommunalen Straßensammlung Be- und Entladung von Transportfahrzeugen
  • Unterstützung des technischen Betriebspersonals auf den Betriebsstätten des Abfallwirtschaftsbetriebes
  • Dienstleistungsorientierter, freundlicher Umgang mit Kunden
  • Verantwortungsvoller
  • Umgang mit den Fahrzeugen, d.h
  • Wartung und Pflege
  • Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit

Ihr Profil

Berufserfahrung als Berufskraftfahrer/in (m/w/d) oder in einer ähnlichen Qualifikation Führerschein der Klasse C/CE (alt: Klasse 2) und gültige Fahrerkarte Erfolgreiche Teilnahme an den Modulen im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung körperliche Fitness, auch um Aufgaben als Lader/in (m/w/d) zu erfüllen Bereitschaft zur Schichtarbeit und zur gelegentlichen Wochenendarbeit ausgeprägte Teamfähigkeit und ein besonderes Maß an Flexibilität freundliches Auftreten Unser Angebot: ein zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 h/Woche) mit dem Ziel der unbefristeten Weiterbeschäftigung, eine verantwortungsvolle und selbstständige Tätigkeit mit einem abwechslungsreichen Arbeitsalltag an 5 Wochenarbeitstagen und 30 Tage Jahresurlaub, planbare Arbeitszeiten mit zeitlichem oder finanziellem Überstundenausgleich nach Wunsch, Jahresbruttogehalt ca. 40.100 € – 48.600 € (je nach Erfahrungsstufe und automatisch anwachsend in der Vergütungsgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst) einschließlich Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), zusätzliche Jahresprämie („Leistungsorientierte Bezahlung“) nach Tarif, Zusatzversorgung in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse („Betriebsrente“) nach Tarif, Ausstattung mit Arbeitskleidung, geregelte Arbeitsbedingungen und ein krisensicherer Arbeitsplatz in einem engagierten Team.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Die AWB strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stellen auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglic h.

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