Das ist der Job
KG
Das Wichtigste im Überblick
• Quereinstieg möglich
Arbeitsort
verschiedene Arbeitsorte
Angebotsart
Arbeit
Anstellungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Berufsbezeichnung
• Betonmischerfahrer/in
• Berufskraftfahrer/in
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Änderungsdatum: Gestern bearbeitet
Stellenbeschreibung
Ihre Aufgaben:
• Sie beladen das Fahrzeug in unserer Betonmischanlage
• Sie beliefern die Kunden mit unserem Betonmischer
• Gültige Fahrerlaubnis Klasse B / CE (mit Eintrag 95)
• Sorgfalt, Flexibilität, Zuverlässigkeit
• Selbstständiges und zielstrebiges Arbeiten sowie kooperatives Verhalten im Team
Unternehmensdarstellung: InnovativBeton München GmbH & Co.
Die Herstellung dieser Baustoffe erfolgt an unseren vier Produktionsstandorten, Werk 1 München-Ost, Werk 2 München-West, Werk 4 München-Nord und zusätzlich in unserem Schwesterwerk am Standort Werk 3 in Schöffelding nahe Landsberg.
Kraftfahrer Betonpumpe (m/w/d)
Vorteile für Mitarbeitende
• Unbefristeter Arbeitsvertrag
• Sonderzahlungen
• Betriebliche Altersvorsorge
• Parkmöglichkeiten
Die abgebildeten Vorteile für Mitarbeitende können je nach Abteilung und Position variieren.
Darum lohnt es sich
KG, gegründet im Jahr 2023, hat ihren Firmensitz in München und ist Ihr verlässlicher Partner für die Baustoffe der Zukunft mit allen zugehörigen Dienst- und Logistikleistungen „rund um den Baustoff Beton“. Wir bieten moderne und attraktive Rahmenbedinungen, in denen Sie Ihre Stärken voll entfalten können.
Stellenangebot: Kraftfahrer Betonmischer (m/w/d) bei InnovativBeton München GmbH & Co. KG
Hauptsitz München
Gründung 2023
Die InnovativBeton München GmbH & Co. Mit diesen Standorten können wir das gesamte Stadtgebiet München und das nahegelegene Umland beliefern. Starten Sie gemeinsam mit uns durch!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Kraftfahrer Betonmischer (m/w/d) u. Wir schützen die Kontaktdaten des Arbeitgebers vor unerlaubten Zugriffen. Bitte geben Sie die dargestellten Zeichen in das Textfeld ein, um die Kontaktdaten des Arbeitgebers anzuzeigen.
Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen.